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Wer haftet wofür und bin ich ausreichend versichert?

Wir beobachten in der Szene, dass einige Wochenend-Kombinationen wie “Yoga & …” angeboten werden. Wir möchten euch deshalb dazu animieren, euch mit dem Thema der Haftung auseinanderzusetzen. Durch eure Berufshaftpflichtversicherung sind zwar Personen- und Sachschäden im Yogaunterricht gedeckt, aber nicht eine eventuell angebotene Zusatzleistung!

Besonders heikel ist unserer Meinung nach die Kombination Yoga und Wandern. Ein Artikel des Vereins für Konsumenteninformation zu Unfällen am Berg und im Wald zeigt, wie komplex das Thema Haftung am Berg ist. Selbst ein “Tourenführer aus Gefälligkeit” (der unentgeltlich oder nur gegen Ersatz seiner Auslagen führt) hat die Verpflichtung, “seine überdurchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnisse im Interesse der Sicherheit der gesamten Gruppe” einzusetzen und hat “insbesondere erhöhte Hilfs- und Beistandspflichten.”

Mehr dazu im Artikel:
Unfälle am Berg und im Wald: Wer haftet wofür?

Was heißt das jetzt für Kombinationen wie z. B. Yoga und Wandern?

Deine Berufshaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, soweit sie den Yogaunterricht betreffen. Wenn du aber mit deiner Yogagruppe wandern gehst und dabei z. B. die Bergrettung zum Einsatz kommt, sind eventuelle Haftungsansprüche dir gegenüber durch deine Berufshaftpflichtversicherung nicht gedeckt.

Tipps von uns, wenn du solche Leistungen anbietest,
gerade als selbstständige Yogalehrende (auch im Nebenerwerb):

  • jede teilnehmende Person sollte entweder über eine private Unfallversicherung, einen Schutzbrief, eine Mitgliedschaft beim Alpenverein oder bei den Naturfreunden (da ist die Versicherung inkludiert) oder eine Mitgliedschaft bei der Bergrettung verfügen.
  • unbedingt einen Erste Hilfe Kurs absolvieren – mindestens 16 h, besser noch einen Erste Hilfe Outdoor Basiskurs beim Alpenverein besuchen
  • eventuell auch Zusatzausbildungen machen (Führen & Leiten, Wanderführer VAVÖ, …)

Und last but not least empfehlen wir euch auch, einen Blick in die eigenen AGBs zu werfen und sie gegebenenfalls anzupassen.

Mehr Informationen zum Thema:

Alpenverein – Notfalltraining im Outdoorbereich
Naturfreunde Österreich – Haftung bei Freizeitaktivitäten