Die WKO informiert über die von der Bundesregierung ANGEKÜNDIGTEN (!) Lockerungen
Ab 19. Februar gilt Umstellung aller 2G Settings auf 3G:
3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
3G in Sportstätten (statt 2G)
3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
3G bei Fach- und Publikumsmessen
FFP2-Maskenpflicht bleibt aufrecht
In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen (24h) oder PCR-Tests (72h) gültig sind
2,5G für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen
3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen
Ab 5. März gilt:
Wegfall aller Maßnahmen (z.B. Zutritts-Regelungen, Sperrstunde, Personenobergrenzen etc.), außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser > hier gilt 3G für Beschäftigte, Dienstleister und Besucher)
Öffnung der Nachtgastronomie und Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
FFP2-Pflicht weiterhin in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)
In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung
Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte überall beibehalten
3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) gilt weiterhin