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Die WKO informiert über die von der Bundesregierung ANGEKÜNDIGTEN (!) Lockerungen

Ab 19. Februar gilt Umstellung aller 2G Settings auf 3G:

3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen

3G in Sportstätten (statt 2G)

3G bei Veranstaltungen (statt 2G)

3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt

3G bei Fach- und Publikumsmessen

FFP2-Maskenpflicht bleibt aufrecht

In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen (24h) oder PCR-Tests (72h) gültig sind

2,5G für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern

Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr

Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen

3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen

Ab 5. März gilt:  

Wegfall aller Maßnahmen (z.B. Zutritts-Regelungen, Sperrstunde, Personenobergrenzen etc.), außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser > hier gilt 3G für Beschäftigte, Dienstleister und Besucher)

Öffnung der Nachtgastronomie und Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen

FFP2-Pflicht weiterhin in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)

In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung

Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte überall beibehalten

3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) gilt weiterhin

WIE IMMER: GENAUES WEISS MAN ERST, WENN DIE VO AM TISCH LIEGT. BUNDESLÄNDER KÖNNEN ZUSÄTZLICHE SONDERBESTIMMUNGEN ERLASSEN!

ACHTUNG, WIEN IST ANDERS!

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