Das neue Jahr hat ereignisreich begonnen und bringt einige Änderungen.
Kleinunternehmerregelung
Die Kleinunternehmergrenze ist von € 35.000,– netto/€ 42.000,– brutto auf € 55.000,– brutto/Jahr gestiegen.
Neben der neuen Umsatzgrenze wird ab 1.1.2025 auch die Toleranzgrenze neu geregelt: Wenn die Umsatzgrenze um nicht mehr als 10 % überschritten wird, dürfen Rechnungen bis Jahresende ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Bei einer Überschreitung von mehr als 10 % sind alle weiteren Rechnungen ab diesem Zeitpunkt steuerpflichtig.
Taggeld / Kilometergeld
Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2025 wurde auch eine Änderung verschiedener steuerlicher Grenzwerte beschlossen.
So wird mit Wirkung ab 1. Jänner 2025 der bisherige Betrag fürs Taggeld von € 26,40 auf € 30,00 angehoben.
Auch das Kilometergeld wurde einheitlich von € 0,42 auf € 0,50 angehoben, egal ob man mit dem PKW, dem Motorrad oder dem Fahrrad unterwegs ist.
Arbeitsplatzpauschale
Und zum Schluss darf ich euch für euren Abschluss 2024 an die Arbeitsplatzpauschale erinnern.
Wenn ihr selbstständig tätig seid und kein Studio habt, könnt ihr diesen Aufwand mit in eure Einkommensteuererklärung nehmen.