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Noch eine Erleichterung zur Rechnungslegung:

Kleinbetragsrechnungen

Es gibt eine Erleichterung bei der Rechnungslegung:

Übersteigt eine Rechnung den Gesamtbetrag von 400 Euro nicht (d.h. Bruttobetrag inkl. Umsatzsteuer), können Name und Adresse der Leistungsempfängerin/des Leistungsempfängers sowie die laufende Rechnungsnummer und die UID-Nummer entfallen.

Ebenso genügt die Angabe des Bruttobetrages (Entgelt plus Steuerbetrag) und des Steuersatzes.

Eine Kleinbetragsrechnung muss somit folgende Rechnungsmerkmale aufweisen:

1. Name, Anschrift des liefernden bzw. leistenden Unternehmers

2. Menge und handelsübliche Bezeichnung der Lieferung oder Art und Umfang der sonstigen Leistung

3. Tag der Leistung oder Zeitraum, über den sich die sonstige Leistung erstreckt

4. Entgelt für die Lieferung bzw. sonstige Leistung (brutto inkl. Umsatzsteuer)

5. Anzuwendender Steuersatz

6. Ausstellungsdatum

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